
Speisen: 7 %, seit 1. Januar 2026 dauerhaft – auch mit Geschirr und Personal. Getränke: 19 %.
Für Speisen in der Gastronomie, beim Catering und im Partyservice gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Getränke sind davon ausgenommen und werden weiter mit 19 Prozent besteuert. Die Regel gilt auch für Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien, die Speisen liefern (Zentralverband des Deutschen Handwerks, ETL).
Bringt der Caterer Speisen zusammen mit Geschirr und Servicepersonal, ist das in der Regel eine einheitliche Catering-Leistung. Geschirr und Personal gehören dann zur Speisenleistung und fallen ebenfalls unter 7 Prozent. Die Getränke bleiben bei 19 Prozent.
| Posten (40 Gäste) | netto | MwSt. | brutto |
|---|---|---|---|
| Buffet, 32 € netto pro Person | 1.280 € | 7 %: 89,60 € | 1.369,60 € |
| Servicepersonal (gehört zur Catering-Leistung) | 350 € | 7 %: 24,50 € | 374,50 € |
| Getränkepauschale, 15 € netto pro Person | 600 € | 19 %: 114 € | 714 € |
| Gesamt | 2.230 € | 228,10 € | 2.458,10 € |
„Essen und Trinken 65 € pro Person“ klingt einfach, ist aber steuerlich eine Mischung. Der Caterer muss den Preis auf Speisen und Getränke aufteilen. Für Firmen, die die Vorsteuer abziehen, zählt die korrekte Rechnung; für private Gäste zählt vor allem, dass zwei Angebote mit gleichem Steueranteil verglichen werden.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Stand 29.09.2026.
Für Speisen seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft 7 Prozent, auch wenn der Caterer Geschirr und Personal stellt. Getränke bleiben bei 19 Prozent.
Wenn Speisen zusammen mit Geschirr und Personal als einheitliche Catering-Leistung erbracht werden, gilt der ermäßigte Satz für diese Leistung. Getränke werden immer mit 19 Prozent berechnet. Im Einzelfall entscheidet die Gestaltung des Vertrags – bei Unsicherheit die Steuerberatung fragen.
Enthält eine Pauschale Speisen und Getränke, muss der Preis auf beide Steuersätze aufgeteilt werden. Achte darauf, dass das Angebot beides getrennt ausweist.